Funktion und Aufgaben des öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerers
Insbesondere die allgemein öffentliche, bestellten vereidigte Versteigerer stellen im deutschen Rechtsystem eine Institution dar, die bei leistungsgestörten Verträgen, kurzfristig eine für alle Parteien, insbesondere unter Berücksichtigung der durch die Verfassung garantierten Eigentumsrechte des Schuldners, marktgerechte Lösungen herbeizuführen hat. Die Funktion des öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerers ist vom Gesetzgeber vorgesehen. Ihre Aufgabe ist Bestandteil der Rechtspflege. Sie werden anlassbezogen, aufgrund des Selbsthilfe verbietenden Staates, beauftragt und erfüllen damit eine wichtige Funktion zum Erhalt des Rechtsfriedens. Mit ihrer Bestallung zum öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer sind die öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer damit beliehen den hoheitlichen Akt der Verwertungen aufgrund gesetzlicher, vertraglicher Pfandrechte, Rechtsprechung und sonstiger Verwertungsrechte durchzuführen. Diese alternative Möglichkeit zur zeit- und kostenaufwändigen Forderungsrealisierung über das gerichtliche Verfahren ist Bestandteil der Gesetzgebung, kaufmännischen Ausbildung (Europa Fachbuchreihe Kaufmännische Betriebslehre) und der Betriebswirtschaftslehre. Bei Durchführung dieser Aufgabe sind vom vereidigten Versteigerer die Bestimmungen des HGB, BGB, AktG, GmbHG, der GewO und der VerstV zu beachten. Die Bestimmungen der ZPO und GVGA sind für sie nicht einschlägig. Insbesondere allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer sind auf Pfandrechtsverwertungen spezialisiert. Bei öffentlich bestellten, vereidigten Versteigern handelt es sich um Personen die belegen mussten, dass sie durch fundiertes Fachwissen, große Berufserfahrung und besondere Vertrauenswürdigkeit aus dem Kreis der übrigen Versteigerer deutlich herausragen. Sie verfügen über besondere Sachkunde. Sie haben durch ihre langjährig unbeanstandete Tätigkeit ihre Integrität belegt und Reputation als seriöse Versteigerer erworben. Die rechtskonforme Durchführung der öffentlichen Versteigerung ist sichergestellt, weil öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer darauf vereidigt sind, das sie ihre Aufgabe gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen haben.
Voraussetzung für das funktioniere der sozialen Marktwirtschaft sind Rechtssicherheit, Schutz des Eigentums und sozialer Ausgleich. In der funktionierenden sozialen Marktwirtschaft ist die freie Aufgabe von Unternehmen die Herstellung von Produkten, die Versorgung der Gesellschaft durch Handel und Dienstleistung und marktgerechte Erträge zu erwirtschaften. Zur sozialen Marktwirtschaft gehört auch das unternehmerische Risiko. Im Gegensatz zur Planwirtschaft sind Zahlungsausfälle die systembedingte Folge.
Zahlungsausfälle entstehen in Folge von auf privatwirtschaftlicher Ebene vereinbarten Verträgen. In Konsequenz ist es deshalb zwingend, dass die Durchführung von Forderungsrealisierung mittels der vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechte im Wege der freiwilligen öffentlichen Versteigerung zu erfolgen hat. Leistungsstörungen bei Verträgen haben fast immer kaufmännische Ursachen. Folgerichtig kann ein Forderungsanspruch am besten durch darauf spezialisierte Kaufleute wie den öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer realisiert werden. Der Gesetzgeber sieht diese Option mittels der vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechte vor.
Sowohl für Gläubiger als auch für Schuldner sind die öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer der verlässliche Partner. Durch ihre kaufmännisch orientierte Herangehensweise wird schnellstmöglich eine rechtssichere und verwertungsoptimierte Lösung herbeigeführt. Im Sinnen Schadensminderungsobliegenheit gemäß § 254 BGB erfolgt die Verwertung von in Pfand genommener Gegenstände nach Auftragserteilung zeitnah. Als erfahrene, kompetente Kaufleute und als Experten für Forderungssicherung und bestmögliche Forderungsrealisierung agieren die Versteigerer letztendlich zum Vorteil für beide Seiten - Gläubiger und Schuldner.
Der Versteigerer ist von der IHK oder den zuständigen Ordnungsämtern nach Stellungnahme der IHK öffentlich bestellt und vereidigt.
Als erfahrene Kaufleute haben diese Versteigerer – neben ihrer Expertise über die rechtlichen Voraussetzungen- eine besondere Kompetenz in der Identifizierung aufnahmebereiter nationaler und internationaler Absatzmärkte. Deshalb besteht sowohl von Seiten der Wirtschaft als auch von Privatpersonen weiterhin Bedarf sie zu beauftragen.