Informationen zur Berliner Räumung, Vermieterpfandrecht, § 885 a ZPO beschränkter Vollstreckungsauftrag, Zwangsräumung
Liebe Besucherinnen,
liebe Besucher dieser Website,
aufgrund laufender Anrufe haben wir diese Website zum Thema Berliner Räumung erstellt. Mit Hinweisen aus der Praxis wollen Ihnen helfen und so dazu beizutragen, dass Sie Ihre guten Rechte wahren, Fehler vermeiden sowie Zeit und Geld zu sparen.
Mit unserem unabhängigen Fachwissen unterstützen wir die Immobilienwirtschaft schon seit über 12 Jahren bei der rechtskonformen Beräumung blockierter Immobilien. Rechtsanwälte im Auftrag ihrer Mandantschaft, Bauträger, Gewerbeimmobilienvermieter, Wohnungsbauunternehmen, Hausverwaltungen, die öffentliche Hand, Käufer von nicht geräumten Immobilien aus der Zwangsversteigerung sowie gewerbliche und private Vermieter zählen zu unseren Auftraggebern.
Die gesetzeskonforme Durchführung des Verwertungsverfahrens, aufgrund § 1235 BGB durch öffentliche Versteigerung, ist zwingende Voraussetzung um Prozessrisiken auf ein Minimum zu senken. Die Einzelfälle sind vielschichtig und bedürfen unterschiedlicher Vorgehensweisen. Selbst über eine Website ist es nicht möglich alle Aspekte übersichtlich darzustellen. Bei der Umsetzung der rechtlich einwandfreien Beräumung von Immobilien ist vieles zu beachten. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, bedarf es der der laufenden Fortbildung und Erfahrung vieler Jahre.
In unserer Eigenschaft als unabhängige Instanz im Verwertungsverfahren, stellen wir sicher, dass das Eigentum der Mietschuldner bestmöglich verwertet wird. Oft stellen uns Mietschuldner Fragen. Diesen Komplex behandeln wir unter Fragen zu Rechten des Mietschuldners.
Unser Sachverstand zu Ihrem Vorteil. Regelmäßig führen wir Seminare zum Thema Umsetzung der Berliner Räumung in der Praxis durch.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr
F. Eberhard Ostermayer
Allgemein öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer
Geschäftsführer Deutsche Pfandverwertung
Ostermayer & Dr. Gold GbR
WENN MIETSCHULDNER NICHT RÄUMEN
Berliner Räumung
Die schnellstmögliche Problemlösung bei drastischer Reduzierung der Beräumungskosten
Einfache Durchführung und unbürokratische Abwicklung bei kleinen Wohneinheiten und großen Gewerbeobjekten.